top of page

AGB

PHOENIXSNETWORKMEDIA

1.) Geltung

(1) Die nachfolgenden AGB der PHOENIXS NETWORK MEDIA GmbH, Rheinmünster (im Folgenden: PNM) gelten für alle Verträge, die mit PNM geschlossen werden.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind, sofern nicht ausdrücklich von PNM schriftlich akzeptiert, unverbindlich    

 

2.) Nutzungsrechte

(1) Die Leistungen von PNM sind urheberrechtlich geschützt. Die folgenden Regeln gelten aber auch dann, wenn dies nicht der Fall ist.

(2) Alle Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Vertragspartner über.

(3) Nutzungsrechte gehen inhaltlich, räumlich und zeitlich nur insoweit auf den Vertragspartner über, wie dies ausdrücklich vereinbart oder nach dem Vertragszweck erforderlich ist. Im Übrigen verbleiben die Rechte bei PNM.

(4) Das Recht zur Änderung oder Bearbeitung ist nicht eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Teile von Werken gesondert oder in anderer Weise als vereinbart zu nutzen.

(5) Rohdaten und Entwürfen werden weder übergeben noch werden Nutzungsrechte an diesen eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(6) Der Vertragspartner ist nicht zur Vergabe von Sublizenzen berechtigt, soweit dies nicht anders vereinbart wird. Dies gilt auch hinsichtlich der Nutzung im Konzern.

(7) Die in Einzelfällen bestehende Verpflichtung des Vertragspartners zur selbständigen Meldung und Lizenzierung bestimmter Nutzungen bei einer Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA) bleibt unberührt.

 

3.) Originale und Quellcodes

(1) PNM ist nicht verpflichtet, Originale, Negative, Masterbänder, Quellcodes o.ä. an den Vertragspartner herauszugeben, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, hat der Vertragspartner ihm überlassene Originale unverzüglich nach Gebrauch zurückzureichen. Der Vertragspartner hat diese auf eigene Kosten in branchenüblicher Verpackung auf eigene Gefahr an PNM zurückzusenden.

(3) PNM trifft keine besondere Archivierungspflicht hinsichtlich der Originale überlassener Kopien. Entwurfsmaterial muss nicht aufbewahrt werden.

 

4.) Abnahme

Soweit PNM eine Werkleistung erbringt, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bereitstellung auf ihre Funktionen und Fehlerfreiheit zu überprüfen. Kommt es binnen dieser Frist nicht zur Abnahmeprüfung, gilt das Werk als abgenommen. Das Werk gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Vertragspartner die abgelieferte Leistung rügelos in Benutzung nimmt.

 

5.) Zahlungsbedingungen

(1) Vereinbarte Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Erstattung von Reisekosten und Spesen sowie von Materialaufwand und Requisite ergibt sich aus gesonderter Vereinbarung. Die Erstellung von Vervielfältigungsstücken der Produkte ist gesondert zu vergüten, soweit nichts anderes vereinbart wird.

2) Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gem. § 288 BGB berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(3) Eine Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von PNM anerkannt sind.

 

6.) Vorzeitige Kündigung

1) Soweit PNM eine Werkleistung erbringt und der Vertragspartner den Vertrag im Konzeptionsstadium zu beenden wünscht, gilt für den Fall, dass ein Kündigungsrecht vereinbart ist, eine nach Aufwand entsprechend reduzierte Vergütung zur Aufwandsentschädigung als vereinbart. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Beauftragte Dienstleistungen und notwenige Fremdkosten sind stets zu erstatten.

(2) Alle Nutzungsrechte verbleiben im Falle einer vorzeitigen Kündigung bei PNM.

 

7.) Mängelrüge und Gewährleistung

Der Vertragspartner hat die Leistung und die Abrechnung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei PNM zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind PNM unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und spezifiziert mitzuteilen.    

 

8.) Inhaltsverantwortlichkeit

1) PNM ist zur Rechtsberatung weder berechtigt noch verpflichtet. Der Vertragspartner ist für das Endprodukt verantwortlich. Er hat vor der Verwendung von Gestaltungen zu prüfen, ob diese in seiner Branche eventuell gegen Normen Straf-, Jugendschutz-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutzrecht oder sonstige Gesetze verstoßen können. Bei der Gestaltung von Logos oder Namen hat der Vertragspartner eventuell entgegenstehende fremde Marken-, Titel- oder Namensrechte selbst abzuklären.

(2) Soweit der Vertragspartner PNM Inhalte anliefert oder Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung  der zu erstellenden Gestaltungselemente macht, hat er PNM von hieraus resultierenden Schäden (insbesondere bei einer vom Vertragspartner versäumten Abklärung von Urheber- und Lizenzrechten) freizuhalten.

(3) Soweit der Vertragspartner Inhalte in elektronischer Form anliefert, die mit schädlichen Programmen (z.B. Computerviren) infiziert sind, haftet er PNM für hieraus resultierende Schäden.

 

9.) Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche gegen PNM sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers bzw. der Gesundheit einer Person vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem ProdHG bleibt unberührt.    

 

10.) Geheimhaltung

(1) PNM wird alle Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, die im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zugänglich werden, vertraulich behandeln.

(2) Soweit PNM im Einzelfall einen Subunternehmer mit der Erbringung einer Teilleistung beauftragt, wird PNM diese Verpflichtung weiterreichen.

 

11.) Namensnennung und Referenzen

(1) PS ist in den von PNM erstellten Produkten und gestalteten Werbemitteln in geeigneter und üblicher Form namentlich als Urheber bzw. Produzent zu nennen, soweit nichts anderes vereinbart ist oder PNM dies nicht ausdrücklich ablehnt. Die Ablehnung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.

(2) PNM ist berechtigt, den Vertragspartner in seinen Werbemitteln als Referenzkunden zu benennen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

 

 

12.) Textform

Rechtsgestaltende Erklärungen gegenüber PNM sowie Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform oder eines Telefax.

 

 

13.) Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

 

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Freiburg/Br. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

 

14.) Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

bottom of page